Vereinbarung zur Nutzung der Smartphone-Ladestation
1. Vertragsgegenstand
Der Vertragspartner erhält auf Basis der über das Auftragsformular an-gefragte Anzahl Ladestation(en), die durch die Savendo GmbH bestätigte Anzahl von Ladestation(en) mit jeweils mindestens 4 PIN gesicherten Vereinbarung zur Nutzung der Savendo-Ladestationen mit Bildschirm, Schließfächern zum Aufladen von Mobiltelefonen mit Münzeinwurf, 4 Stromkabeln pro Schließfach, Ladefunktion für: iPhone 5 und neuer, alle Geräte mit Mini-USB-Stecker/Micro-USB-Stecker, sowie einem 23,8 Zoll-Monitor zur Nutzung in seinem Ladenlokal/ Gast-räumen. Die Savendo GmbH behält sich vor, die Ladestationen gegen gleichwertige weiterentwickelte Geräte auszutauschen, insbesondere wenn technische Änderungen am Gerät zur Anpassung an das Nutzerverhalten erforderlich werden.
2. Nutzungsbedingungen
Der Vertragspartner und Savendo GmbH sind sich über die nachstehenden Nutzungsbedingungen einig:
Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen oder sonstigen Leistungen zwischen der Savendo GmbH und dem jeweiligen Vertragspartner. Die Nutzungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Die Anwendung abweichender und entgegen-stehender Vertragsbedingungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen, es sei denn, dass Savendo GmbH ihrer Geltung schriftlich zustimmt.
Angebot
Die Angebote von Savendo GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich schriftlich als verbind-lich bezeichnet werden. Angaben zum Vertragsgegenstand, insbesondere technische Daten sind nur beispielhaft, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Savendo behält sich vor, den Vertragsgegenstand fortlaufend, insbesondere hinsichtlich der technischen Ausstattungen anzupassen, insbesondere um Änderungen im Nutzerverhalten nachkommen zu können. Beschreibungen und technische Angaben sind daher keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen des Vertragsgegen-standes, es sei denn es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
Handelsübliche Abweichungen oder Abweichungen, die aufgrund technischer Vorschriften erfolgen oder eine technische Verbesserung darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
Bestellung/ Vertragsschluss
Der Vertragspartner ist an eine von ihm unterzeichnete und von der Savendo GmbH noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Die Savendo GmbH ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist durch schriftliche oder ausdrückliche Bestätigung anzunehmen. Als Annahme gilt auch die Übersendung der der Ladestation(en). Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Haftungsausschluss/ Schadensersatz Eine vertragliche oder deliktische Haftung der Savendo GmbH für Schäden aufgrund einer Pflichtverletzung der Savendo GmbH, ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer Vertreter, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden und nicht in Fällen, in welchen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. Bei leichter Fahrlässigkeit gilt der Haftungs-ausschluss nicht für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Gerichtsstand/ Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Freiburg i. Br.
Aufstellung der Ladestationen
Der Vertragspartner gewährt der Savendo GmbH für den vereinbarten Zeitraum das alleinige Recht, in den oben angegebenen Räumlichkeiten bzw. an der angegebenen Adresse an gemeinsam definierten Wandflächen, die nur in beiderseitigem Einvernehmen geändert werden dürfen, Automaten mit Schließfächern zum Aufladen von Elektrogeräten (Ladestationen) aufzustellen. Eigentümer der Ladestationen ist und bleibt die Savendo GmbH. Dieses Recht wird ausschließlich der Savendo GmbH eingeräumt. Der Vertragspartner darf ohne schriftliche Einwilligung der Savendo GmbH weder eigene Ladestationen auf eigene oder fremde Rechnung aufstellen, noch einem Dritten die Auf-stellung von Ladestationen in seinen Geschäfts-räumen gestatten. Der Savendo GmbH steht das alleinige Recht zu, die für den Aufstellplatz geeigneten Ladestationen auszuwählen. Sie ist ohne vorherige Absprache berechtigt, die Ladestationen durch technisch vergleichbare oder höherwertigere auszutauschen.
Aufladegebühren
Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Nutzung der Ladestationen Auflade-Gebühren zu erheben. Pro Aufladevorgang werden den Nutzern mindestens € 1,00 berechnet. Der Vertragspartner kann in Abstimmung mit Savendo GmbH auch darüber hinausgehende Aufladegebühren verlangen, jedoch nicht mehr als € 2,00 pro Aufladevorgang. Die vereinnahmten Aufladegebühren werden vom Vertragspartner vereinnahmt. Damit sind alle Kosten und Auslagen, insbesondere für Strom und WLAN-Anschlüsse abgegolten.
Service/ Installation
Die für die Aufstellung der Ladestationen erforderlichen Arbeiten und Installationen übernimmt die Savendo GmbH auf eigene Kosten. Sie trägt auch dauerhaft die Kosten für Wartungs- und Servicearbeiten.
Der Vertragspartner trägt die Stromkosten für den Betrieb der aufgestellten Ladestationen und sorgt für eine ausreichende Stromversorgung. Der Vertragspartner ist auch dafür verantwortlich, dass die für den Anschluss der Ladestationen erforderlichen Versorgungsleitungen am Aufstellungsort vorhanden und für den Anschluss geeignet sind und während der Vertragslaufzeit entsprechend vorgehalten werden.
Abspielen von Werbespots/ Erhebung von Kundendaten
An den Ladestationen ist ein Bildschirm angebracht, über welchen Werbefilme/Spots ausgestrahlt werden. Die Auswahl der Beiträge erfolgt ein-vernehmlich zwischen den Vertragsparteien. Bei Belegung aller Werbe-plätze laufen ca. 8 Werbespots zu je ca. 20 Sekunden. Der Vertragspartner ist berechtigt, einen Werbespot mit einer Dauer von ca. 20 Sekunden für sich selbst kostenfrei zu platzieren. Das Aufspielen der Werbespots erfolgt durch die Savendo GmbH. Die Werbeeinnahmen aus den ausgestrahlten Spots stehen ausschließlich der Savendo GmbH zu. Damit die Werbung auf die Zielgruppe und Kunden des Vertragspartners abgestimmt werden kann, informiert dieser die Savendo GmbH soweit möglich und datenschutzrechtlich zulässig über die durchschnittliche Anzahl der Kunden pro Tag, deren Alters- und Berufsstruktur sowie Einzugsbereiche.
Datenschutz
Der Vertragspartner willigt ein, dass die von ihm übermittelten und für die Geschäftsabwicklung not-wendigen Daten elektronisch gespeichert, verarbeitet und zum Zwecke der Geschäftsabwicklung an die jeweils mit der Durchführung beauftragten Unternehmen übermittelt werden.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen in dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Rechts-wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurch-führbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Das gleiche gilt für das Vorliegen von Regelungslücken.